Ich bin Wahltherapeutin aller Kassen. Die Kosten für sämtliche Leistungen werden von mir privat verrechnet und können anschließend von Ihnen bei Ihrer Krankenkasse eingereicht werden.
Sie erhalten – je nach Kasse – ca. 50% der angefallenen Kosten rückerstattet.
| 1 | Vor Beginn der Therapie muss eine Verordnung von Ihrem Arzt (Hausarzt oder Facharzt) ausgestellt werden. |
| 2 | Die Verordnung muss von Ihrer Krankenkasse bewilligt werden. Wenn Sie möchten, kann ich das gerne für Sie beim Ersttermin übernehmen. |
| 3 | Termine können persönlich oder telefonisch vereinbart werden. |
| 4 | Nach Beendigung der Therapie bekommen Sie von mir eine Honorarnote, welche Sie nach Bezahlung bei der Krankenkasse einreichen können. Ihre Krankenkasse erstattet Ihnen einen Teil (circa 50%) der Therapiekosten zurück.Bei entsprechender Unfall- oder Zusatzversicherung kann der Differenzbetrag von Ihrer Versicherung übernommen werden. |


