Wissenswertes zur Behandlung
- Ich arbeite als Wahltherapeutin.
- Die Behandlung erfolgt auf Grundlage einer ärztlichen Verordnung.
- Eine direkte Abrechnung mit den Sozialversicherungsträgern ist nicht möglich.
- Sie erhalten eine Honorarnote, die Sie bei Ihrer Krankenkasse einreichen können
(Rückerstattung ca. 50 %, je nach Kasse). - Bei bestehender Zusatzversicherung werden die Kosten oft vollständig übernommen.
Bitte mitbringen
- Ärztliche Verordnung
- Aktuelle Befunde
- Bequeme Kleidung
Terminabsagen
Sollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, bitte ich um telefonische Absage mindestens 24 Stunden im Voraus.
Nicht rechtzeitig abgesagte Termine müssen vollständig verrechnet werden.
